AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WebplexMedia GmbH

1. Vertragsnehmer & Vertragspartner der AGB
Die nachfolgenden AGB & FA gelten für Werbeschaltungen im Internet und alle angebotenen Dienstleistungen der WebplexMedia GmbH.

Im weiteren Verlauf dieser AGB, wird die WebplexMedia GmbH als (“WPM”) aufgeführt und der Vertragsnehmer, als (“VN”) - sog. Dritte, bzw. Vertragspartner, werden als (“VP”) gekennzeichnet.

2. Das Zustandekommen des Vertrages mit der WebplexMedia GmbH

WPM dient als Plattform für die Vermarktung von digitalen Werbeplatzierungen zwischen bestehenden Vertragsnehmern. Bei der Vermarktung von Webseiten, gelten als VN die Betreiber einer Internetseite (Publisher) und die Werbekunden (Advertiser).

Als VP werden Drittvermarkter bezeichnet, die in einer Partnerschaft mit WPM stehen.
WPM verpflichtet sich, die abweichenden Regelungen der VP umzusetzen.

Der Vertrag wird ausschließlich durch eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der Werbeschaltungen oder Dienstleistungen geschlossen. WPM behält sich das Recht vor, bestehende vertragliche Vereinbarungen zu ändern. In diesem Fall werden VN & VP über die Änderungen benachrichtigt. Die Änderungen werden rechtskräftig, sofern der Nutzer nicht binnen vier Wochen nach der Bekanntgabe schriftlich widerspricht. WPM hat das Recht, nach einem Widerspruch, das in Kraft bestehende Vertrags- und Nutzungsverhältnis unverzüglich zu kündigen.

Nutzungsberechtigt sind o.g. Vertragsteilnehmer und Dritte, die im Sinne des § 14 BGB, voll geschäftsfähig sind. Beim Abschluss des Vertrages mit WPM wird eine Verpflichtung wirksam, die den VN & VP dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Diese Angaben beziehen sich auf Angaben der Erhebung von persönlichen relevanten Daten, die WPM benötigt, um den Vertrag rechtskräftig zu schließen. WPM kündigt die Vertragsschließung auf dem digitalen Weg an.

3. Rechtliche Beziehungen
Die WebplexMedia GmbH betreibt u.a. einen digitalen Marktplatz für die Schaltung von Werbekampagnen im Internet. Webseitenbetreiber (Publisher) bieten hierzu ihre Internetseiten an, die für eine Vermarktung vorgesehen sind. Nach einer eingehenden Prüfung, gemäß des WPM-Codex, werden diese Internetseiten als potentielle Seiten einer Vermarktung freigeschaltet. Entsprechend dem WPM-Eingliederungsverfahren, werden diese Webseiten in bestehende sog. Verticals / Zonen / Portfolios einsortiert bzw. gelistet. Werbekunden (Advertiser) bieten Angebote für die Buchung von Werbeanzeigen an, die durch den digitalen Marktplatz an die Webseitenbetreiber vermittelt werden. WPM verwaltet bestehende Aufträge von Werbekunden intern. Grundlage einer Vermarktung von Werbeflächen auf der Internetseite des Webseitenbetreibers ist der WPM-Vermarktungsschlüssel, welcher unterschiedliche Vermarktungsmodelle erwähnt. Diese unterschiedlichen Vertragsverhältnisse werden gesondert mit den Webseitenbetreibern geschlossen, unter Berücksichtigung der hier aufgeführten AGB. Dienstleistungen, die von dem VN bestellt werden, unterliegen der bestehenden WPM-Dienstleistungsregulierung. Dienstleistungen gelten als bestellt, sobald eine Bestätigung, nach Punkt 2, dem VN zugestellt wird. Vertragliche Bestätigungen werden mit dem ausdrücklich mit dem Kürzel VB gekennzeichnet.

4. Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten
WebplexMedia erhebt Rechnungen ausschließlich auf dem elektronischen Weg. Rechnungen werden dem VN und dem VP deshalb elektronisch zugestellt. Beträge verstehen sich, soweit nicht anders deklariert, zzgl. der gesetzlichem Umsatzsteuer. Bereits zugestellte Rechnungen, werden aus steuerrechtlichen Grundlagen, in einer internen Datenbank hinterlegt. Kommt es bei der Abwicklung bzw. im Rahmen der Zahlungsabwicklung zu Problemen, wie z.B. eine Rücklastschrift od. Fehlüberweisung, so haftet der VN für zusätzliche Kosten. WPM stellt ausschließlich eine Rechnung aus und bittet ferner, um die Begleichung dieser, nach dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum. Sollte das angegebene Zahlungsdatum überschritten werden, so wird dies in einer elektronischen Mitteilung, dem VN mitgeteilt. WPM behält sich das Recht vor, den VN abzumahnen, sofern dieser nicht bereit ist, bestehende offene Rechnungen zu zahlen. Ferner besteht die Möglichkeit, seitens WPM, das Vertragsverhältnis, auf Grund des Zahlungsausfalls, unverzüglich zu kündigen. In Anspruch genommene Dienstleistungen müssen fristgerecht gezahlt werden. Der VN gerät automatisch in Verzug, sobald das in der Rechnung angegebene Zahlungsdatum überschritten wurde. Auszahlungsdaten prüft WPM und kann auch eine Online-Authentifizierung durchführen. Eine Online-Authentifizierung (OA) ist wichtig, gemäß dem GwG. Werden Auszahlungsdaten nicht bestätigt, kann WPM den Auszahlungsbetrag zurückhalten und im Falle von fehlender Nachbesserung auch einbehalten. Betroffen von einer OA sind vorwiegend Zahlungsdaten aus dem Ausland.

5. Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses
Der VN ist jederzeit dazu berechtigt, das bestehende Vertragsverhältnis mit WPM zu kündigen, ohne die Angabe von gesonderten Gründen. Nach der Kündigung, die schriftlich erfolgen muss, wird WPM das bestehende Nutzungskonto löschen und die Kündigung, ebenfalls schriftlich bestätigen. Kündigungen seitens WPM können aus genannten schwerwiegenden Verstoß fristlos erfolgen, sobald ein Kunde in Verzug gerät oder gegen die in der AGB genannten Verpflichtungen verstößt, hierbei wird ebenfalls der WPM-Codex, der WPM-Vermarktungsschlüssel, sowie die WPM-Dienstleistungsregulierung in Betracht gezogen. Mit der Kündigungsbestätigung enden alle vertraglichen Verpflichtungen.

6. Nutzung des Vertragsverhältnisses
Ausschließlich der VN, der mit WPM den Vertrag geschlossen hat ist berechtigt, diesen für sich zu nutzen. Gestellte vertragliche Vereinbarungen unterliegen der internen Regulierung und sind nicht coram publico bekanntzugeben. WPM verpflichtet sich, die gestellten technischen Lösungen und Systeme stets bereitzustellen, sodass diese funktionsfähig genutzt werden können. Dies wird näher beschrieben, in der WPM-Dienstleistungsregulierung.WPM haftet für Schäden des Nutzers, sofern diese durch WPM grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Es wird das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts berücksichtigt und angewandt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das im Impressum von WPM angegebene Gericht. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht und sind unwirksam. Änderungen, werden wie o.g. mitgeteilt. Die Ungültigkeit einzelner in der AGB genannten Bedingungen, schließt eine Aufhebung von Übrigen gemachten Bedingungen und Regelungen nicht aus.

WPM-Codex
Der WPM-Codex beschreibt eine Handlungsordnung und gilt als Bestandteil der AGB. WPM behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis sofortig zu beenden, sobald gemachte Angaben des VN & VP nicht korrekt sind. Zu den Angaben zählen personenbezogene Daten sowie Daten zur Internetseite/n, die vermarktet werden soll/en. Der Codex gilt rechtskräftig und ist verpflichtend, für das Vertragsverhältnis mit WPM. Insbesondere bei der Vermarktung von Werbeinhalten und Kampagnen, tritt dieser Codex ein. Er besagt, dass sowohl Webseitenbetreiber, sowie Werbekunden, sich diesen nun folgenden Regelungen unterordnen müssen. Eine Verletzung gegen eine der nun angekündigten Regelungen, stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar.
Im Bezug auf die Vermarktung von Inhalten durch die Plattform von WPM, werden ausschließlich Internetseiten und Produkte akzeptiert, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen, dies gilt für den gesamten Kundenstamm der WebplexMedia GmbH. Demnach ist eine Vermarktung ausgeschlossen, wenn Internetseiten gegen diesen Codex verstoßen. Dies trifft u.a. zu, wenn Internetseiten illegale Inhalte eigenständig bereitstellen oder auf illegale Inhalte verweisen. Illegale Inhalte, werden gemäß der deutschen Gesetzgebung berücksichtigt. FSK-Inhalte, werden ebenfalls berücksichtigt und sind anzugeben. Hierzu zählen Zugangsberechtigungen auf Internetseiten. Der Missbrauch von Werbemitteln und sog. Web-Codes, Ad-Tags und Links, ist verboten. Es dürfen ausschließlich Top-Level-Domains angemeldet werden. Es werden keine Surfbars / Paid4 / Besuchertausch-Systeme & Seiten akzeptiert. Eine Veränderung der genannten Codes ist ausgeschlossen und gelten als sog. Täuschungsversuche. WPM haftet nicht für Inhalte seiner Kunden. Stellen Kunden der WPM GmbH rechtswidrige Inhalte zur Verfügung, so haften diese ausschließlich dafür. Werbemittel, die von Werbekunden zur Verfügung gestellt werden, unterliegen strengen Vorgaben und Regulierungen. Hierbei werden genannte Regelungen des WPM-Codex berücksichtigt. Bei Verletzung erfolgt keine Sanktionierung, sondern eine direkte Sperre und Kündigung des Vertragsverhältnisses. WPM behält sich hierbei das Recht vor, getätigte Auszahlungen zu überprüfen, ggf. zurück zu fordern und noch offene Auszahlungen einzubehalten. Ein Verstoß wird dem VN auf dem elektronischen Weg angezeigt. Eine Stellungnahme seitens des VN ist nicht nötig. Die manuelle Erzeugung von Verkäufen oder Werbemittelkontakten, stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar. WPM behält sich das Recht vor, die Vermarktung zu pausieren; beenden oder einzuschränken, wenn der Traffic aus bestimmten Regionen nicht vermarktet werden kann. WPM weist den VN & VP darauf hin, die GEO-Optionen im Ad-Server festzulegen, damit eine Vermarktung fortgesetzt werden kann. WPM vermarktet ausschließlich DACH-GEO-Traffic, bei einem Verstoß, kann eine Kündigung drohen, einschließlich der Einbehaltung der Umsätze. DACH-Regionen sind Deutschland, Österreich und die Schweiz. WPM ist nicht verpflichtet, angemeldete Internetseiten freizugeben. Über die Annahme und Freischaltung der Internetseite entscheidet der WPM Qualitätsindex, der auf zahlreiche interne Qualitätsstandards basiert. Ebenfalls kann der WPM-Codex auch nach Bestätigung der Internetseite oder des Werbeproduktes angewandt werden. Umsätze können auch rückwirkend zurückverlangt werden. Webseiten ohne Inhalte; mit fehlendem Impressum, werden nicht akzeptiert.

WPM-Vermarktungsschlüssel
Die WebplexMedia GmbH arbeitet in verschiedenen Vertragsverhältnissen mit dem VN zusammen. Bei der Vermarktung bestehen die Vermarktungsmodelle einer exklusiven Vermarktung, einer teil-exklusiven Vermarktung und einer nicht-exklusiven Vermarktung.

Eine exklusive Vermarktung verpflichtet den Webseitenbetreiber (Publisher), ausschließlich Werbeinhalte, Werbemaßnahmen und Werbekampagnen / Anzeigen, von WPM zu publizieren. Werden andere Anzeigen und o.g. Mittel vom Webseitenbetreiber publiziert, so liegt eine schwerwiegende Vertragsverletzung vor. Vergütungsstufen auf Basis der Vermarktung, werden dem VN auf elektronischem Wege, noch vor der VB mitgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, wie auch bei nachfolgenden Modellen des Vertragsschlüssels, individuelle Vergütungsformen für eine Vermarktung zu wählen, dies geschieht im Einklang der Absprachen zw. WPM und dem VN und wird schriftlich dokumentiert und geschlossen.

Eine teil-exklusive Vermarktung liegt vor, wenn ein Webseitenbetreiber o.g. Kampagnen und Werbemittel der WPM auf seine Internetseite publiziert, jedoch noch die Möglichkeit besteht, Fremdwerbung einzubinden. Fremdwirkung tritt ein, wenn Werbung anderer Dienstleister und Unternehmen geschaltet werden, die nicht über die systemtechnische Abwicklung der WPM zur Verfügung gestellt wird. Dem Webseitenbetreiber steht somit frei, sog. alternative Partner in die Vermarktung einzubinden. Jedoch wird bei Vertragsabschluss geregelt, wie viele Inhalte davon berücksichtigt werden, die eine teil-exklusive Vermarktung betreffen.

Eine nicht-exklusive Vermarktung liegt vor, wenn der Vermarkter WPM dem VN mitteilt, dass dieser frei über seine Vermarktung verfügen kann. Somit besteht keine Bindung, für den Webseitenbetreiber. Er verwaltet die Werbeformate bzw. die Werbeflächen auf seiner Internetseite eigenständig und kann ebenso Fremdwerbung einbinden. Für sog. Performanceverluste, die durch die Schaltung von Fremdwerbung entstehen, haftet alleinig der Webseitenbetreiber.

Bei allen genannten Vermarktungsformen, werden bestehende Vergütungsmodelle angewandt. Der Webseitenbetreiber kann ebenfalls bei allen genannten Vertragsmodellen sog. Filterfunktionen bestimmen, indem er bestehende ausgestrahlte Werbekampagnen abmahnt. Dies wird geregelt, indem der Webseitenbetreiber WPM mitteilt, dass dieser bestimmte Kampagnen - nicht schalten soll. Ein Ausschluss oder eine Filtereingrenzung wird dem Webseitenbetreiber auf dem elektronischen Weg mitgeteilt, sobald die Änderung bzw. die Eingrenzung durch einen Filter - aktiviert wurde. Alle Werbemittel müssen im sichtbaren Bereich platziert werden. Eine Mehrfachplatzierung ist ausgeschlossen. Werbemittel müssen so eingebaut werden, dass sie abgerufen & angeklickt werden können. Werbemittel dürfen nicht verändert werden. Verstöße bei falschem Einbau werden geahndet und können zu einer Kündigung führen.

Vermarktungsmodelle sind variabel und werden ferner gesondert, mit dem Webseitenbetreiber, abgeschlossen. Es gelten hierzu die Regelungen der AGB.

WPM-Dienstleistungsregulierungen
Die Dienstleistungsregulierungen sind dafür vorgesehen, bestellte oder in Auftrag gegebene Dienstleistungen von WPM zu regeln. Neben der Vermarktung von Werbeinhalten auf Internetseiten der VN, bietet WPM ebenfalls Dienstleistungen an, die nicht im Kontext der Vermarktung fallen. Hierbei werden die entsprechenden Dienstleistungen auf der Internetseite von WPM angegeben. Dienstleistungen gelten als bestellt, sofern WPM dem VN auf dem elektronischen Weg mitteilt, dass dieser mit der Beauftragung eine VB eingegangen ist. Ausschließlich der Hinweis VB deklariert das Inkrafttreten des Vertrages und seiner vertraglichen Vereinbarungen und Bedingungen. Die Dauer der Dienstleistungen, wird gesondert im sog. Dienstleistungsvertrag beschlossen.

Fragen und Antworten zu weiteren Themen, erhalten Sie in unserer Abteilung FA.

 

 

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